Doch islamistisches Motiv möglich

Rechtsanwalt Maximilian Bär in der taz: „Die Frage des Motivs sei bisher „noch nicht seriös beantwortbar“, so Bär. Er sehe aber auch nach der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft nicht, dass die vorläufige Einschätzung der Schuldunfähigkeit obsolet sei.“
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