28. Januar 2026
Allgemein
Strafverfahren an der Schnittstelle von Apotheken-, Arzneimittel- und Strafrecht ein Urteil gesprochen
Heute hat das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem meiner wohl vielschichtigsten Strafverfahren an der Schnittstelle von Apotheken-, Arzneimittel- und Strafrecht ein Urteil gesprochen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Schlussvortrag eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen vollendeten Abrechnungsbetrugs.
Nach dem Ergebnis der umfangreichen Hauptverhandlung kam für mich hingegen ausschließlich ein Freispruch in Betracht, den ich für meinen Mandanten auch beantragt habe.
Die Kammer hat schließlich auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, wegen versuchten Betruges erkannt.
Unabhängig vom heutigen Ausgang gilt:
Die Vielzahl der aufgeworfenen und teils kontrovers diskutierten straf- und medizinrechtlichen Fragen wird erst durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs einer abschließenden Klärung zugeführt werden können. Nach meiner Überzeugung bleibt der Tatnachweis weiterhin nicht zu führen.
Was diesen Fall besonders macht:
Er betrifft nicht nur die strafrechtliche Bewertung abrechnungsrelevanter Vorgänge, sondern berührt zugleich grundlegende Fragen der Qualitätssicherung in der Versorgung schwerkranker Patient:innen sowie der ordnungsgemäßen Abrechnung gegenüber Kostenträgern – Themen, die weit über den Einzelfall hinausreichen und die Fachwelt intensiv beschäftigen.
Hier ein Ausschnitt aus der Berichterstattung:
